Maler, Lackierer

Der Maler oder der Lackierer gehören, ebenso wie der Anstreicher, im Bereich des Handwerks in die Berufsgruppe der Facharbeiter. Ihre Aufgabe liegt darin, Anstriche jeder Art auszuführen, egal ob sichtbar oder unsichtbar, wie z.B. Vor- bzw. Schlussbeschichtungen an Decken und Wänden. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Der Maler bzw. der Lackierer streicht ebenso Flächen, wie z.B. Türen und Fenster und versieht auch Flächen mit einem Anstrich zum Schutz vor Korrosion.
In früheren Jahren war der Maler auch unter dem Begriff Tüncher bekannt. Er war damals zuständig eine Feinputzschicht auf diverse Flächen aufzutragen. Manchen ist er auch noch als Weißbinder bekannt.
Möchte man sich zum Maler oder Lackierer ausbilden lassen muss man sich im Vorfeld klar werden, in welche Fachrichtung man tendiert. Da gibt es zum einen die Fachrichtung zur Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer), zum anderen die der Kirchenmalerei bzw. Denkmalpflege und zuletzt die des Bauten- und Korrosionsschutzes.
Laut Ausbildungsordnung haben alle drei Fachrichtung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr den gleichen Ausbildungsinhalt. Erst im dritten und letzten Jahr findet die Fachspezifizierung statt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung darf man sich als Gesellen bezeichnen. Früher war es üblich, dass bis zu fünf Jahre Arbeit in der Praxis vergehen mussten, bevor man die Meisterprüfung ablegen konnte. Mittlerweile ist es nach neuer Prüfungsordnung möglich, die Meisterprüfung sofort nach dem Abschluss der Gesellenprüfung abzulegen. Die meisten Gesellen dürften allerdings Probleme haben, da die Ausbildung bzw. Prüfung zum Meister sehr kostspielig ist. Allerdings ist der Besuch einer vorbereitenden Schule keine Pflicht. Jedoch empfiehlt sich ein solcher, da der Lehrstoff für die Prüfung sehr umfangreich ist. Er umfasst neben der Ausbildereignungsprüfung Themen wie z.B. Berufspädagogik und Betriebswirtschaft.
Die Tätigkeiten des Malers bzw. Lackierers lassen sich grob in zwei Bereiche einteilen: dem Beschichten von Oberflächen (wie z.B. Tapezieren, Verputzen) einschließlich der Vorbehandlung der Untergründe und das Bemalen, zu dem ebenso die fachgerechte Vorbehandlung des Untergrundes gehört.
Außerdem muss er sich um das korrekte Einrichten seiner “Baustelle” kümmern. Dazu gehört das fachgerechte Aufstellen des Gerüstes und dem korrekten Abkleben bzw. das Abdecken des nicht zu bearbeitenden Bereiches.